SCHRITT 3: ZERTIFIZIERUNG DER ANLAGE
Der letzte Schritt, der zum Abschluss des Prozesses der Integration des Sicherheitssystems erforderlich ist, ist die Zertifizierung der Anlage.
- Zur Revision der überholten Maschinen, ist es notwendig, die technischen CE-Unterlagen gemäß den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen. Dieser Zertifizierungsprozess umfasst im Wesentlichen Folgendes:
- Ein technischer Bericht mit einer Beschreibung der durchgeführten Arbeiten.
- Ein neues Bedienungs- und Wartungshandbuch für die Anlage gemäß DM 2006/42/EG.
- Das Dokument zur Risikoanalyse und -bewertung gemäß DM 2006/42/EG.
- Die neue EG-Konformitätserklärung, gemäß DM 2006/42/EG.
- Die Anbringung des neuen CE-Kennzeichnungsschildes.