SCHRITT 3: ZERTIFIZIERUNG DER ANLAGE

Der letzte Schritt, der zum Abschluss des Prozesses der Integration des Sicherheitssystems erforderlich ist, ist die Zertifizierung der Anlage.

  • Zur Revision der überholten Maschinen, ist es notwendig, die technischen CE-Unterlagen gemäß den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen. Dieser Zertifizierungsprozess umfasst im Wesentlichen Folgendes:
    • Ein technischer Bericht mit einer Beschreibung der durchgeführten Arbeiten.
    • Ein neues Bedienungs- und Wartungshandbuch für die Anlage gemäß DM 2006/42/EG.
    • Das Dokument zur Risikoanalyse und -bewertung gemäß DM 2006/42/EG.
    • Die neue EG-Konformitätserklärung, gemäß DM 2006/42/EG.
    • Die Anbringung des neuen CE-Kennzeichnungsschildes.

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